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   BVerwG, 10.12.1980 - 2 WD 57.80, 2 WD 58.80   

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https://dejure.org/1980,1702
BVerwG, 10.12.1980 - 2 WD 57.80, 2 WD 58.80 (https://dejure.org/1980,1702)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1980 - 2 WD 57.80, 2 WD 58.80 (https://dejure.org/1980,1702)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1980 - 2 WD 57.80, 2 WD 58.80 (https://dejure.org/1980,1702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliche Kameradschaftspflichtverletzung durch den Soldaten - Bindungswirkung eines Strafurteils hinsichtlich der Feststellungen zur Schuldfrage - Diebstahl zum Nachteil einer Gemeinschaft von Unteroffizieren - Anschuldigung eines über die strafgerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 73, 114
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86

    Bindung an Strafurteile - Körperliche Mißhandlung eines Untergebenen -

    Auch ein nach StPO § 267 Abs. 4 S. 1 Halbs 1 abgekürztes Strafurteil nimmt voll an der Bindungswirkung des WDO § 77 Abs. 1 S. 1 teil (Anschluß BVerwG, 10.12.1980, 2 WD 57/80, BVerwGE 73, 114; Anschluß BVerwG, 10.12.1980, 2 WD 58/80, BVerwGE 73, 114).

    Denn das Urteil des Amtsgerichts Lübeck ist auch in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen bindend (vgl. BVerwGE 73, 114).

  • BVerwG, 05.06.1991 - 2 WD 55.90

    Wehrrecht - Exhibitionistische Selbstdarstellung - Beförderungsverbot

    Nach § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO sind lediglich die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils, auf dem die Entscheidung beruht, im disziplinargerichtlichen Verfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, bindend; dies gilt auch, wenn es sich um ein rechtskräftiges Strafurteil in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1, 1. Halbsatz StPO handelt (Urteile vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 2 WD 57, 58.80 - <BVerwGE 73, 114> und vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 - <BVerwGE 83, 210>).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 WD 51.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs

    Das Urteil des Amtsgerichts ... ist auch in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen bindend (Urteile vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 2 WD 57, 58.80 - <BVerwGE 73, 114>, vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 - <BVerwGE 83, 210 = NZWehrr 1987, 27> und vom 5. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 55.90 -), da das Amtsgericht nach § 267 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz StPO auf den zugelassenen Anklagesatz verweisen durfte und dieser damit Bestandteil des Strafurteils wurde.
  • BVerwG, 17.01.1995 - 2 WD 30.94

    Mißhandlung eines Kleinkinds - Soldat - Dienstvergehen - Degradierung -

    Das Urteil des Amtsgerichts T. ist auch in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen für den Senat bindend, wenn er nicht nach § 77 Abs. 1 Satz 2 WDO ihre Nachprüfung mit Stimmenmehrheit seiner Mitglieder beschließt (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 2 WD 57, 58.80 - <BVerwGE 73, 114>, vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 <BVerwGE 83, 210> - und vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 -).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 2 WD 24.01

    Einlegung eines Rechtsmittels in vollem Umfang bei Rüge eines schweren Mangels

    Das Urteil des Amtsgerichts Weilheim i. OB ist auch in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen für den Senat bindend, da er nicht nach § 77 Abs. 1 Satz 2 WDO ihre Nachprüfung mit Stimmenmehrheit seiner Mitglieder beschlossen hat (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 2 WD 57, 58.80 - <BVerwGE 73, 114> , vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 - und vom 1. Juni 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 -).
  • BVerwG, 17.08.1994 - 2 WD 11.94

    Dienstvergehen eines Soldaten durch vorsätzlichen treuwidrigen Zugriff auf

    Das Urteil des Amtsgerichts - Schöffengericht - Leer ist im übrigen auch in seiner abgekürzten Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen bindend (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 2 WD 57, 58.80 - <BVerwGE 73, 114> und vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 - sowie vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 -).
  • BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 1.87

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Herabsetzung eines

    Das Urteil des Schöffengerichts Garmisch-Partenkirchen war im übrigen auch in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen bindend (vgl. BVerwGE 73, 114 [BVerwG 10.12.1980 - 2 WD 57/80] und BVerwG Urteil vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86).
  • BVerwG, 11.05.1994 - 2 WD 45.93

    Fortgesetzter Betrug durch einen Soldaten zu Lasten eines Kameraden als

    Der Senat war - wie die Kammer - gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO bei seiner Entscheidung über den angeschuldigten Vorwurf an die tatsächlichen Feststellungen in dem sachgleichen rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts - Schöffengerichts - C. vom 6. Mai 1993, auch in der abgekürzten Fassung nach § 267 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz StPO (Urteil vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 2 WD 57, 58.80 - <BVerwGE 73, 114>), gebunden.
  • BVerwG, 16.03.1988 - 2 WD 82.87

    Disziplinarverfahren gegen einen Zeitsoldaten der Teilstreitkraft Marine wegen

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 10. Dezember 1980 - 2 WD 57, 58/80 = BVerwGE 73, 114 - entschieden hat, nimmt ein den Anforderungen des § 267 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz StPO genügendes Strafurteil voll an der Bindungswirkung des § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO teil.
  • BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 11.87

    Strafverfahren gegen Soldaten wegen Fahnenflucht - Disziplinargerichtliches

    Das Urteil des Schöffengerichts Husum ist auch in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen bindend (vgl. BVerwGE 73, 114 und BVerwG Urteil vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 2 WD 37.89

    Dienstvergehen eines Soldaten - Strafverfahren gegen einen Soldaten -

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